Wir suchen ehrenamtliche Unterstützung für folgende Bereiche / Tätigkeiten: |
Ehrenamtliche Betreuung von Strafgefangenen, wozu? In der JVA Detmold sind traditionell, wie in den anderen Justizvollzugsanstalten des Landes NRW auch, ehrenamtliche Betreuer auf drei Ebenen eingesetzt: - in der Einzelarbeit - in der Gruppenarbeit - bei der Entlassungsvorbereitung. Bei der Einzelbetreuung wird der Inhaftierte regelmäßig von seinem ehrenamtlichen Betreuer in der JVA besucht, er unterhält einen Briefkontakt zu ihm oder der Inhaftierte wird bei Ausgängen begleitet. Dazu gehören auch die persönliche Hilfestellung und Beratung in schwierigen Phasen und Lebenssituationen, die eine Nachbetreuungsphase nach der Haftentlassung mit einschließen kann. Eine Durchführung oder Beteiligung an Gruppenarbeiten ist in Form von Gesprächs-, Spiel-, Bastel- oder anderen Freizeitgruppen gewünscht. Die Durchführung von Gruppenangeboten hängt von dem organisatorischen Ablauf in der Justizvollzugsanstalt ab. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung kann der ehrenamtliche Betreuer den Gefangenen durch Gespräche zur eigenverantwortlichen Mitarbeit motivieren. Die Suche nach einer Wohnung und Arbeit, die Begleitung bei wichtigen Behördengängen sowie die Hilfestellung bei der Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den Angehörigen stehen hier im Mittelpunkt der Betreuung. Diese Probleme sind nach der Haftentlassung noch nicht bewältigt, deshalb kann eine Begleitung über die Haftzeit hinaus durchaus hilfreich und sinnvoll sein. Ehrenamtliche Betreuer können grundsätzlich für bedürftige Gefangene aus dem Haupthaus, der Sozialtherapeutischen Abteilung und der Abteilung für Lebensältere eingesetzt werden. Die Gründe für eine Bedürftigkeit eines Gefangen ist nicht umfassend geregelt. Häufig gibt die Einweisungsanstalt in Hagen über eine Empfehlung einen Hinweis über die Anbindung eines Gefangenen an einen ehrenamtlichen Betreuer. Inhaltliche Gründe für die Einrichtung einer ehrenamtlichen Betreuung können folgende sein: Der Gefangene ist bindungslos und erhält über Angehörige keinen Besuch. Der Gefangene zeigt im Vollzug Vereinsamungstendenzen und zieht sich zurück. Der Gefangene hat Schwierigkeiten seine Entlassung vorzubereiten. Bei der Beschaffung von Sozial- u. Ausweispapieren oder anderen Ämtergängen, sowie auch bei der Suche von Wohnung und Arbeit kann der ehrenamtliche Betreuer über die Inhaftierung hinaus wertvolle Dienste leisten. |
Folgende Fähigkeiten / Kenntnisse wären für uns wünschenswert: |
Was motiviert den ehrenamtlichen Betreuer? Die ehrenamtliche Betreuung von Gefangen erfordert von dem Betreuer Geduld und Toleranz, aber auch sich mit seiner eigenen Situation und ihren Problemen auseinander zu setzten. Der ehrenamtliche Betreuer sollte sich deshalb über seine eigenen Möglichkeiten und Grenzen im Klaren sein. Er sollte bedenken, dass sich die soziale Umgebung des Inhaftierten häufig von den eigenen Lebensverhältnissen des Betreuers unterscheidet. Folgende Fragen könnten dazu beitragen, ob ein ehrenamtlicher Betreuer den Anforderungen gewachsen ist: - Warum wollen Sie Gefangene betreuen? - Können Sie die Selbstverantwortung der Gefangenen akzeptieren? - Wo liegen bei Ihnen persönliche Stärken und Fähigkeiten, welche Angebote können Sie machen? - Wie viel Zeit können Sie und wollen Sie für die Betreuung aufwenden? - Soll die Betreuung über die Entlassung hinaus andauern? - Haben Sie Verständnis für die Notwendigkeiten des Justizvollzuges und für die Situation des Gefangen? Jeder ehrenamtliche Betreuer sollte anhand dieser Fragestellungen seine Motivation selbstkritisch prüfen. Er kann sich auch mit bereits im Justizvollzug tätigen Ehrenamtlichen austauschen, bevor er sich für die Übernahme einer Betreuung entscheidet. Die Justizverwaltungsvorschriften des Landes NRW geben u. a. folgende Hinweise für die Eignung zum ehrenamtlichen Betreuer: Personen, die bereit und in der Lage sind, Gefangenen zu helfen, nach der Haftentlassung in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel), können in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen als ehrenamtliche Betreuer zugelassen werden. Bevorzugt werden Personen zugelassen, die in der Sozialarbeit erfahren und bereit sind, Gefangenen auch über den Zeitpunkt der Entlassung hinaus noch persönlichen Beistand zu leisten. |
Wir bieten den ehrenamtlich Tätigen (z.B. Auslagenersatz, Fortbildungen, etc.): |
Zunächst wird den ehrenamtlichen Betreuern eine Verbindungperson als Ansprechpartner benannt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Kooperationspartner, mit denen die JVA Detmold in den letzten Jahren sehr gut zusammenarbeitet:
Kooperationen:
- Freundeskreis der Gefangenenseelsorge in der JVA Detmold
- Schwarzes Kreuz, Christliche Straffälligenhilfe e.V.
- LOTSE - DBH - Bildungswerk
Die oben genannten Kooperationspartner bieten den ehrenamtlichen Betreuern Unterstützung
bei ihrer Tätigkeit in Form von Informationen, Schulungen sowie Gesprächskreise an. |